Corona – Halten Sie Abstand – Beantragen Sie Hilfe vom Staat

Liebe Meringerinnen und Meringer,

Corona hat den Alltag auch in Mering fest im Griff. Dies hat Auswirkungen für uns alle. Es hat Auswirkungen auf mich persönlich und den Wahlkampf vor der Stichwahl. Es hat Auswirkungen für uns Meringer und es hat Auswirkungen auf die Meringer Geschäftswelt.

Worauf achte ich persönlich nun im Wahlkampf?
– Ich habe alle Informationsveranstaltungen abgesagt.
– Die SPD-Mering trifft sich nicht mehr, sondern hält Teambesprechungen telefonisch oder via Skype ab.
– Wir verzichten auf Haustürwahlkampf und achten darauf soziale Kontakte so gering wie möglich zu halten.

Was können Sie als Meringerin oder Meringer tun?
Die Hilfsbereitschaft der Meringer ist enorm. Es gibt bereits eine Vielzahl von Nachbarschaftshilfen.
Bitte helfen Sie Ihrer Familie, Ihren Nachbarn, Freunden und Bekannten falls diese zur Risikogruppe gehören. Umgekehrt, wer zur Risikogruppe gehört soll bitte keine Scheu haben sich von Nachbarn oder Helfern unterstützen zu lassen. Hier ist es wichtig, dass gerade diese Menschen der möglichst wenig direkten Kontakt haben.
Aktuell ist die bekannteste Hilfgruppe die „Meringer Corona Nachbarschaftshilfe“. Diese erreichen Sie unter:
Tel: 0176 / 7459 2305
Email: Nachbarschaftshilfe.mering.kissing@nullgmx.de
Facebook: Meringer Corona Nachbarschaftshilfe (https://www.facebook.com/groups/2769485799838020/)

Was können Sie als Unternehmer tun?
Corona hat dramatische Auswirkungen auf das Gewerbe. Die Aufträge brechen ein. Menschen gehen kaum mehr aus dem Haus. Gerade kleine Betriebe leiden sehr. Eine kleine Hilfe kommt hier von der Bayerischen Staatsregierung und von der Bundesregierung.
Hier ein paar Tips und Informationen für unsere Gewerbetreibenden (ohne Anspruch auf Vollständigkeit). Bitte beachten Sie, dass die jeweiligen Hilfsmaßnahmen in der Regel bestimmte Anforderungen haben und jeweils eines Antrags bedürfen!
1. Soforthilfe
Meringer Unternehmer können bei der Regierung von Schwaben Soforthilfe (5.000 EUR bis max. 30.000 EUR) beantragen. In vielen Fällen hilft das Geld nur sehr kurze Zeit, da es aber nicht zurückbezahlt werden muss, sondern eine echte Förderung ist, sollte man immer prüfen, ob man Anspruch auf Soforthilfe hat. Denn Miete, Gehälter und Festkosten laufen weiter.
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/?fbclid=IwAR0nnkdIUdYYoJk_8H4SW__2PYzEAerVYAgTzmX9AlZpmMcOJulNblk0QAI
2. Stundung von Steuerzahlungen
Bitte kontaktieren Sie als Unternehmer Ihren Steuerberater um Steuerstundungen zu beantragen. Als Teil des Maßnahmenpaketes der Bundesregierung sollen Steuerzahlungen von Unternehmen gestundet werden. Hier der Link zum Formular, das in Absprache mit dem jeweiligen Steuerberater verwendet werden kann.
https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Steuerzahlung/Steuererleichterungen_aufgrund_der_Auswirkungen_des_Coronavirus.pdf
3. Kurzarbeitergeld
Die vielleicht wichtigste Hilfe um Kündigungen zu verhindern, ist das Kurzarbeitergeld. Viele kennen dies aus der Presse für große Industrieunternehmen. Tatsächlich kann aber jeder Betrieb mit mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen Kurzarbeitergeld beantragen. Hier der Link zur Seite er Bundesagentur für Arbeit wo das Kurzarbeitergeld beantragt werden kann.
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall?fbclid=IwAR0pCxWyzza3TbOdVJCVvREgTUEBd-9T2QD5l-DM-Ei8cVga8_vNPAxID9g
4. KfW Kredite und Bürgschaften der LfA Bayern
Teil der Maßnahmen von Bund und Ländern sind auch Kredite für Unternehmen, die aufgrund von Corona in Bedrängnis geraten sind. HIer ist Ansprechpartner immer zunächst die Hausbank. Soweit hier zusätzlicher Liquiditätsbedarf besteht, kann unter bestimmten Voraussetzungen die KfW oder auch die LfA Bayern der Hausbank einen Großteil des Risikos abnehmen.